Es verhält sich mit der Täuschung nicht anders wie mit der Gewalt; verboten zum Zweck der Selbsthilfe, ist sie erlaubt zum Zweck der Selbstverteidigung.
Rudolf von IheringEs verhält sich mit der Täuschung nicht anders wie mit der Gewalt; verboten zum Zweck der Selbsthilfe, ist sie erlaubt zum Zweck der Selbstverteidigung.
Rudolf von Ihering