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Deutschland heute: Ein Land, in dem die Bürger zur Ausstellung eines neuen E-Passes ein gesetzlich geregeltes Mini- oder Maxi-Gesicht zeigen müssen. Die Minimallänge beträgt 32 mm – die Maximallänge 36 mm. Aber auch wenn sich die Kosten nach der Paßgebührenverordnung fast verdoppelt haben, darf man kein langes Gesicht ziehen – gell? (denn sonst...verstößt man schon wieder gegen ein Gesetz! – s.o.).

Willy Meurer