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Nicht alle Täter sind schuldig oder sich ihres Tuns bewusst. Ebenso ist nicht jedes Opfer in Wahrheit auch Geschädigter. Genau dies heraus zu finden, ist die Aufgabe der vom Volke bestellten Rechtsprechung. So lange unser aller Rechtssystem jedoch mit Nichtigkeiten überlastet ist, so lange können wir der allumfänglichen Aufarbeitung einer Tat nicht sicher sein. Dies ist traurige Tatsache für sämtliche Opfer und für alle Täter.

Stefan Wittlin