Als Voraussetzung alles berufsmäßigen Wirkens ist die Ehre ein unveräußerliches persönliches Gut, das keiner dem anderen durch Lästerung oder liebloses Richten rauben, jeder für sich selbst erstreben und erhalten soll.
Otto PfleidererAls Voraussetzung alles berufsmäßigen Wirkens ist die Ehre ein unveräußerliches persönliches Gut, das keiner dem anderen durch Lästerung oder liebloses Richten rauben, jeder für sich selbst erstreben und erhalten soll.
Otto Pfleiderer