Bloße Neigungsehe, den Vernunftgründen zuwider, ist gewagter als bloße Vernunftehe ohne ausgesprochene Neigung, vorausgesetzt, daß keine Abneigung und wenigstens Achtung vorhanden sei; unsittlich ist aber eine Verehelichung mit innerer Abneigung aus bloßen äußeren Gründen.
Otto Pfleiderer