Eine zeitlich begrenzte Förderung im Rahmen des Investitionszulagengesetzes ist vertretbar. Das darf keine Dauerveranstaltung werden. Das muß in zwei, drei, spätestens vier Jahren auslaufen.
Michael RogowskiEine zeitlich begrenzte Förderung im Rahmen des Investitionszulagengesetzes ist vertretbar. Das darf keine Dauerveranstaltung werden. Das muß in zwei, drei, spätestens vier Jahren auslaufen.
Michael Rogowski