Wer sich der Masturbation schuldig macht, darf nicht in den Klerus aufgenommen werden oder muß, wenn er bereits ein Kleriker ist, in den Stand der Laien zurückversetzt werden.
Leo IX.Wer sich der Masturbation schuldig macht, darf nicht in den Klerus aufgenommen werden oder muß, wenn er bereits ein Kleriker ist, in den Stand der Laien zurückversetzt werden.
Leo IX.