Tadeln darf man keinen Abgeschiedenen; nicht was sie gefehlt und gelitten, sondern was sie geleistet und getan, beschäftige die Hinterbliebenen.
Johann Wolfgang von GoetheÜber den Autor
- Beruf des Autors: Dichter
- Nationalität: deutscher
- Geboren: 28. August 1749
- Gestorben: 22. März 1832
Verwandte Autoren
Themen
Aktuelle Zitate
Die Kriegsgreuel zwischen zivilisierten Völker werden erst dann aufhören, wenn diejenigen, welche berufen sind, die Geschicke jener zu leiten, die menschliche Solidarität und die daraus entspringende Pflichten begriffen haben, oder vielmehr, wenn die Völker selbst sich genügend von ihren Leitern emanzipiert haben werden, um diesen ihre Pflichten begreiflich zu machen.
Auguste Forel