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Die Ausdehnung des allgemeinen Stimmrechts ist an sich gar keine Schule politischer Bildung. Die politische Freiheit beruht weit weniger hierauf, als auf der anspruchslosen aber ernst verpflichtenden Teilnahme an der Verwaltung. – Das allgemeine Stimmrecht ist die äußerste Grenze, über deren Unvernünftigkeit nichts mehr hinausgeht. Aber nachdem dieser Schritt einmal getan, kann er nicht mehr zurückgezogen werden.

Heinrich von Treitschke