Der Erwerb soll dem Menschen nur in soweit Zweck sein, als er Mittel zur Erfüllung höherer Zwecke wird, Mittel für Gesundheit und Arbeitskraft, für Genuß und Macht, für Bildung und Wohltätigkeit.
Heinrich von SybelDer Erwerb soll dem Menschen nur in soweit Zweck sein, als er Mittel zur Erfüllung höherer Zwecke wird, Mittel für Gesundheit und Arbeitskraft, für Genuß und Macht, für Bildung und Wohltätigkeit.
Heinrich von Sybel