Jeder Staatsdiener hat doppelte Pflicht: gegen den Landesherrn und gegen das Land. Kann wohl vorkommen, daß die nicht vereinbar sind, dann aber ist die gegen das Land die höhere.
Friedrich Wilhelm IIIJeder Staatsdiener hat doppelte Pflicht: gegen den Landesherrn und gegen das Land. Kann wohl vorkommen, daß die nicht vereinbar sind, dann aber ist die gegen das Land die höhere.
Friedrich Wilhelm III