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Es ist die Tugend des ritterlichen Mannes, das Unrecht, das sich in irgendeiner Gestalt, sei es durch Gewalt, List, Verführung an dem Recht, besonders dem Recht der Wehrlosen, vergeht, durch persönliche Dazwischenkunft zurückzuschlagen oder dem Gerichte zur Rechenschaft zuzuführen.

Friedrich Paulsen