Nach BRD-Recht fußt eine Klage auf Schadenersatz auf dem Beweis eines tatsächlich entstandenen Schadens. Ausnahme: Im Abmahnrecht wird der effiziente Einsatz unbezahlter Serienbrief-Praktikanten eingeklagt.
Frank WisniewskiNach BRD-Recht fußt eine Klage auf Schadenersatz auf dem Beweis eines tatsächlich entstandenen Schadens. Ausnahme: Im Abmahnrecht wird der effiziente Einsatz unbezahlter Serienbrief-Praktikanten eingeklagt.
Frank Wisniewski