Die vorsätzliche Vergiftung von Nahrungsmitteln zum Zwecke der persönlichen Bereicherung kann mit bis zu einem Jahr Haft geahndet werden, eine möglicherweise mit dieser Straftat einhergehende ›Verletzung der Abgabenordnung‹ wird mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet.
Frank WisniewskiVerwandte Autoren
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Es gibt Grade der Begeisterung. Von der Lustigkeit an, die wohl die unterste ist, bis zur Begeisterung des Feldherrn, der mitten in der Schlacht unter Besonnenheit den Genius mächtig erhält, gibt es eine unendliche Stufenleiter. Auf dieser auf und abzusteigen ist Beruf und Wonne des Dichters.
Johann Christian Friedrich Hölderlin