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Das Scheidungsrecht basiert immer noch auf der klassischen Einverdienerehe. Mann und Frau, jung und mittellos, heiraten, er verdient das Geld, sie bleibt zu Hause, erzieht die Kinder und führt den Haushalt. Für Ehen dieses Zuschnitts reichen die gesetzlichen Grundlagen tatsächlich aus.

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