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Juristisch, freilich, ist das Phänomen Sprache samt Anhang und geistigem Zubehör mit einem einzigen Wort vollumfänglich beschrieben: Sprache ist ein »Sachverhalt«: die Darbietungen unserer Zunge, unterstützt von Zähnen und Lippen, Gaumen und Rachen, sind logistisch betrachtet, ein eher konfuses, vorwiegend privates Spektakel; doch das Instrumentarium dazu, die Vokabeln, gehört seit Urzeiten der Öffentlichkeit – nämlich uns allen zusammen und keinem persönlich; was das traute Zusammensein nicht sonderlich fördert.

Billy