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Ferner ist zu erwägen, daß jeder im Lande das Weib seiner Wahl ehelichen kann, bis auf einen, dem dieses natürliche Recht benommen ist: Dieser arme Mann ist der Fürst. Seine Hand gehört dem Lande und wird nach der Staatsräson, das heißt dem Wohl des Landes gemäß, vergeben. Nun aber ist er doch ein Mensch und will auch einmal dem Hange seines Herzens folgen. Daher ist es so ungerecht und undankbar, wie es spießbürgerlich ist, dem Fürsten das Halten einer Mätresse verwehren oder vorwerfen zu wollen. Versteht sich: solange ihr kein Einfluß auf die Regierung gestattet wird.

Arthur Schopenhauer