Es kann nicht Aufgabe einer Sozialversicherung sein, dafür zu sorgen, daß ein Generaldirektor auch in der Pension seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Alois DragaschnigEs kann nicht Aufgabe einer Sozialversicherung sein, dafür zu sorgen, daß ein Generaldirektor auch in der Pension seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten kann.
Alois Dragaschnig