Das Wort "wohlerworben" bei einem Recht zeugt nur von schlechtem Gewissen. Das heißt nur, daß man ein Geschenk nicht mehr hergeben will.
Siegfried SellitschDas Wort "wohlerworben" bei einem Recht zeugt nur von schlechtem Gewissen. Das heißt nur, daß man ein Geschenk nicht mehr hergeben will.
Siegfried Sellitsch