Wenn einer in der Trunkenheit etwas Sträfliches begeht, so muß er doppelte Strafe leiden, als wenn er es in der Nüchternheit begangen hätte.
Plutarch von ChäroneaWenn einer in der Trunkenheit etwas Sträfliches begeht, so muß er doppelte Strafe leiden, als wenn er es in der Nüchternheit begangen hätte.
Plutarch von Chäronea