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Urteile nicht abschließend über einen Menschen, ehe du nicht weißt, wie er sich bei Erbschaftsangelegenheiten betragen hat. Ich habe manchen für feinfühlig, rücksichtsvoll und gutherzig gehalten, der urplötzlich eine fast gemeine Ichsucht entfaltete, als es die Teilung eines Nachlasses galt.

Otto von Leixner