Aus dem Jahr 1770 stammt folgender Erlaß der Freien Reichstadt Frankfurt: "Wer irgendeinen männlichen Untertanen unserer Stadt durch trughafte Mittel, als da sind rote und weiße Schminke, allerlei duftende Essenzen, künstliche Zähne, falsche Haare, Einlagen aus spanischer und französicher Baumwolle und Seide, Schnürleiber, falsche Hüften und dergleichen in die Ehe verlockt, wird wegen Zauberei verfolgt und die Heirat kann vor Gericht für null und nichtig erklärt werden."
Max "Maxi" Böhm