Die Rechte des Kindes sind in keinem bürgerlichen Gesetzbuch zu lesen und kein Mensch hat sie für das Kind ersonnen: es sind die unveräußerlichen, unverjährbaren Rechte der Natur des Kindes, die Rechte seines Keimlebens im Aufstiege seiner inneren Entwicklung – eingeborene Rechte also.
Matthäus (Mattli) Conrad