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Nichts ist gefährlicher als der Einfluß der Privatinteressen auf die öffentlichen Angelegenheiten; und der Mißbrauch der Gesetze von Seiten der Regierung ist ein geringeres Übel als die Verderbtheit des Gesetzgebers, welche die unausbleibliche Folge einer Berücksichtigung der Privatabsichten ist

Jean-Jacques Rousseau