Nichts ist gefährlicher als der Einfluß der Privatinteressen auf die öffentlichen Angelegenheiten; und der Mißbrauch der Gesetze von Seiten der Regierung ist ein geringeres Übel als die Verderbtheit des Gesetzgebers, welche die unausbleibliche Folge einer Berücksichtigung der Privatabsichten ist
Jean-Jacques RousseauÜber den Autor
- Beruf des Autors: Philosoph, Schriftsteller
- Nationalität: französischer
- Geboren: 28. Juni 1712
- Gestorben: 2. Juli 1778
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Austräge sind Austräge.
Unter Austrägen ist im ersten Sinne ein Gericht für deutsche Immediaten zu verstehen, von Karl V. gebildet, um Streitfälle zu schlichten, ehe sie ans Reichskammergericht gelangten. Insofern diese Austräge nun viel Ausgaben herbeiführten, so wurden sie auch in einem andern Sinne Austräge des Geldes oder des Rechts der Parteien, da Karl V. bemerkte, sie trügen das Recht aus dem Lande.
Karl V.