Rechtliche Freiheit: die Befugnis, keinen äußeren Gesetzen zu gehorchen als zu denen ich meine Bestimmung habe geben können.
Immanuel KantÜber den Autor
- Beruf des Autors: Philosoph
- Nationalität: deutscher
- Geboren: 22. April 1724
- Gestorben: 12. Februar 1804
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Vorsatz
Ich will's dir nimmer sagen,
wie ich so lieb dich hab';
im Herzen will ich's still tragen,
will stumm sein wie ein Grab.
Kein Lied soll dir's gestehen,
soll flehen um mein Glück!
Du selber sollst es sehen,
du selbst in meinem Blick.
Und kannst du es nicht lesen,
was dort so zärtlich spricht,
so ist's ein Traum gewesen:
Dem Träumer zürne nicht.
Robert Eduard Prutz