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Dem Gebete andere als natürliche Folgen beizulegen, ist töricht und bedarf keiner ausführlichen Widerlegung. Man kann nur fragen: Ist nicht das Gebet seiner natürlichen Folgen wegen beizubehalten? Zu diesen natürlichen Folgen zählt man, daß durchs Gebet die in der Seele vorhandenen dunklen und verworrenen Vorstellungen deutlicher gemacht oder ihnen ein höherer Grad der Lebhaftigkeit erteilt werde, daß es den Beweggründen zur Tugend dadurch eine größere Wirksamkeit erteilt.

Immanuel Kant