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Wenn Du jemanden verletzt oder Nachtheil zugefügt hast, so darfst Du immerhin auf Verzeihung rechnen.
Hast Du Dein Versprechen nicht erfüllt oder Deinem Nächsten einen Vortheil, eine Wohltat entzogen, so wird man Dir nie verzeihen.
Sei deshalb in diesen Fällen äußerst vorsichtig!

Heinrich Martin