Der tugendhafte Mensch liebt seine Pflicht mit eben dem strengen, unbezwinglichen Eifer, wie andere das, was sie ihr Recht nennen. Er kann, wie andere für ihr Recht freudig in den gewissen Tod gehen, ebenso für seine Pflicht. Denn Pflichten sind die ehernen unvertilgbaren Rechte des sittlichen Geistes.
Heinrich Daniel ZschokkeÜber den Autor
Verwandte Autoren
Themen
Aktuelle Zitate
Jeder Staat weist drei Gewalten auf, die gesetzgebende Gewalt, die vollziehende Gewalt und die richterliche Gewalt. Aber alles wäre verloren, wenn derselbe Mann oder dieselbe Behörde, gleich ob der Vornehmen oder des Volkes, alle drei Gewalten zugleich ausübte.
Charles de Secondat, Baron de la Brède et de Montesquieu