Entscheidungsbäume stehen bei Behörden unter Naturschutz und dürfen nur nach besonderer Genehmigung gefällt werden.
Hans-Jürgen Quadbeck-SeegerEntscheidungsbäume stehen bei Behörden unter Naturschutz und dürfen nur nach besonderer Genehmigung gefällt werden.
Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger