Nach Verbüßung der Haftstrafe öffneten sich die Tore in die Freiheit. Türen könnte der Freigelassene ja selber öffnen.
Fritz P. RinnhoferNach Verbüßung der Haftstrafe öffneten sich die Tore in die Freiheit. Türen könnte der Freigelassene ja selber öffnen.
Fritz P. Rinnhofer