Es gibt ein unbezweifeltes Anrecht auf Seeherrschaft, wie auf Landherrschaft, beide aber verlieren Gewicht und Bedeutung, sobald die Kraft fehlt, es geltend zu machen.
Friedrich von RaumerEs gibt ein unbezweifeltes Anrecht auf Seeherrschaft, wie auf Landherrschaft, beide aber verlieren Gewicht und Bedeutung, sobald die Kraft fehlt, es geltend zu machen.
Friedrich von Raumer