Das erforderliche Lebensalter für die Eheschließung sollte für das Weib auf das zurückgelegte 20., für den Mann auf das 25. Lebensalter gelegt sein.
Ernst Ludwig Alfred HegarDas erforderliche Lebensalter für die Eheschließung sollte für das Weib auf das zurückgelegte 20., für den Mann auf das 25. Lebensalter gelegt sein.
Ernst Ludwig Alfred Hegar