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Rechtsfrage: Wenn einer sich erhungert, nicht aus Widerwillen gegen die Speisen, sondern weil er keine hat, und weil er so wenig stehlen und rauben will, als den Bettler machen mag: ist er dann ein Selbstmörder? Die Frage ist nicht unwichtig für einen Mann von Genie, der gar leicht in eine solche Situation geraten kann.

Christian Friedrich Hebbel