Mündliche Verleumdung ist das Geschoß aus einer Windbüchse: Man sieht das Schlachtopfer fallen, doch der Täter der geräuschlosen Tat bleibt unentdeckt. Gedruckte Übelrede ist die Kugel eines Pulvergewehres, wobei Knall und Licht den Mörder verraten und der Strafe überliefern.
Carl Ludwig Börne