Deutsche De
  • Deutsche De
  • English En
  • Français Fr
  • Русский Ru

Wir verwenden Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien bereitzustellen und unseren Verkehr zu analysieren. Wir teilen auch Informationen über Ihre Nutzung unserer Website mit unseren Marketing- und Analysepartnern, die diese mit anderen Informationen kombinieren, die Sie ihnen zur Verfügung gestellt haben oder die sie separat von Ihnen gesammelt haben. Möglicherweise sehen Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen. Durch Klicken auf die Schaltfläche OK akzeptieren Sie unsere Cookies.

Autoren:

Ein Hausvater hat das Recht, sein Gesinde ernstlich zur Pflichterfüllung anzuhalten; allein nie soll er sich durch Hitze verleiten lassen, erwachsene Dienstboten mit groben Schimpfwörtern oder gar mit Schlägen zu behandeln. Ein edle Mann wird nie den mißhandeln, der sich nicht wehren darf.

Adolf Franz Friedrich von Knigge