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Das Streben nach Vollkommenheit aber darf nie so verstanden werden, daß, weil ich dazu ein Recht habe, auch alle Mittel recht wären, sondern ich darf rechtlich nur meine Mittel, Vernunft, Verstand, freien Willen usw. verwenden, nicht die eines andern, weil ich dadurch seine Persönlichkeit störte.

Adalbert Stifter